Anwältin Sabine Assmann, Berlin

ArbeitsrechtSozialrechtMediation
 

Die Kanzlei Assmann ist 2016 hervorgegangen aus der 2002 gegründeten Kanzlei Ganß + Assmann, Rechtsanwälte. Herr Kollege Rechtsanwalt Ganß hatte die Kanzlei ursprünglich 1979 mit ihrem fachlichen Schwerpunkt vor allem im Arbeits- und Sozialrecht gegründet und in der Folgezeit mt welchselnden Partnern fortgeführt.

In erster Linie beraten und vertreten wir Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, deren Interessenvertretungen sowie kleine und mittlere Unternehmen.

Frau Rechtsanwältin Assmann tritt vor allen Gerichten der Bundesrepublik Deutschland auf, mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen (BGH). Am BGH arbeiten wir mit dort zugelassenen Rechtsanwälten zusammen, um die umfassende anwaltliche Vertretung unserer Mandanten zu sichern.