Es werden üblicherweise zwei Bereiche des Arbeitsrechts unterschieden:
Das Individual-Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es umfasst insbesondere Fragen der Gestaltung der wesentlichen Arbeitsbedingungen wie Arbeitsleistung, Arbeitszeit, Arbeitsentgelt, der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, des Erholungsurlaubs, der Teilzeitarbeit, der Befristung von Arbeitsverträgen sowie des Kündigungsschutzes.
Zum kollektiven Arbeitsrecht gehört die Unternehmensmitbestimmung und die betriebliche Mitbestimmung sowie das Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeits- kampfrecht.
Als arbeitsrechtlich ausgerichtete Kanzlei beraten und vertreten wir Arbeit-nehmer/-innen, deren Interessenvertretungen sowie kleine und mittlere Unternehmen in allen arbeitsrechtlichen Fragen wie Arbeitsvertragsgestaltung, Abmahnung, Kündigung, Lohngestaltung, Entgeltfortzahlung, Direktionsrecht etc.
Frau Rechtsanwältin Assmann hat sich nsbesondere auf die Beratung und Vertretung von Dienst-nehmer/-innen sowie Mitarbeitervertretungen in Kirche, Diakonie und Caritas spezialisiert. Wir haben daher Erfahrung nicht nur in der Beratung von Dienstnehmerin/-innen und Mitarbeitervertretungen in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten sowie deren außergerichtlichen Vertretung gegenüber dem Dienstgeber sowie vor den Arbeits-/ Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht sondern auch vor den kirchlichen Schieds- und Schichtungsstellen bzw. den Kirchengerichten.
Auch dem sog. Bühnenarbeitsrecht gilt unser besonderes Interesse. Auch hier vertreten wir bundesweit Bühnenkünstler vor den Bühnenschiedsgerichten und den staatlichen (Arbeits-) Gerichten.