Egal ob im Job, in der Familie oder Partnerschaft: Überall, wo Menschen zusammen kommen, treffen gegensätzliche Ansichten und Ansprüche aufeinander. So gibt es auch - aber nicht nur - am Arbeitsplatz unzählige Anlässe für Konflikte. Neben Stress, Mängeln in der Arbeitsorganisation, Termin- und Leistungsdruck spielt beim Entstehen von Konflikten menschliches Fehlverhalten eine große Rolle. Lähmende Konflikte können besonders kleine Teams schwer belasten. Verhärten sich Konflikte, können sie auf Dauer das Betriebsklima vergiften, zur inneren Kündigung, zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen bis hin zur Kündigung führen oder im Extremfall sogar krank machen.

Wenn sich Konflikte festgefahren haben, ist die Hilfe von vertrauenswürdigen Kollegen, Vorgesetzten oder der Mitarbeitervertretung gefragt. Möglicherweise gibt es auch ein „Konfliktmanagement“ im Rahmen dessen seitens der Dienststellenleitung (und Mitarbeitervertretung) Ansprechpartner in der Dienstelle benannt wurden. Allerdings ist ein wirksames Konfliktmanagement in kirchlichen Einrichtungen noch nicht weit verbreitet.

Nicht immer besteht jedoch die Möglichkeit, einen Konflikt intern beizulegen, beispielsweise weil für den konkreten Konflikt keine Person des Vertrauens in der Dienststelle existiert oder nicht zu einer Streitschlichtung bereit oder in der Lage ist, beispielsweise weil der Konflikt zu weit eskaliert ist oder interne Kollegen zu nah am Konflikt stehen, nicht neutral genug sind.

Als Alternative besteht dann die Möglichkeit einer Mediation durch einen externen Mediator. Mediation – nicht zu verwechseln mit Meditation - ist ein konstruktives Konfliktlösungsverfahren in dem durch Vermittlung eines neutralen Dritten die Konfliktparteien zu einer freiwilligen, eigenverantwortlichen, ihren Interessen und Bedürfnissen entsprechende verbindliche Problemlösung erarbeiten. Diese im angloamerikanischen Sprachraum weit verbreitete Methode, findet auch im arbeits- und wirtschaft(recht)lichen Bereich immer mehr Anwender, nachdem sie im familienrechtlichen Bereich in der Bundesrepublik viele Anhänger gefunden hat.

Die auf der Grundlage des kirchlichen Tarifvertrages bzw. der Arbeitsvertragsrichtlinien eingerichteten, nach speziellen Verfahrensordnungen arbeitenden, kirchlichen Schlichtungsstellen, die vor einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung eingeschaltet werden (können), arbeiten ebenfalls auf der Grundlage des der Mediation zu Grunde liegenden Gedankens. Insbesondere auf Grund der zeitlichen Grenzen wird jedoch – wenn überhaupt - meist nur eine Einigung hinsichtlich des vordergründigen „Rechtsstreits“ erzielt. Eine Beschäftigung mit den Ursachen des vordergründigen Konflikts und den Interessen und Bedürfnissen der Beteiligten, kann auf Grund der Rahmenbedingungen meist nicht erfolgen, weshalb die Schlichtung die Meditation nicht ersetzen kann.