Probleme im Arbeitsverhältnis treten vielfach nicht isoliert auf. Es können parallel oder in der Folge Probleme mit dem Arbeitsamt, dem JobCenter, den Krankenversicherungen und/oder dem Rentenversicherungsträger hinzutreten. Diese dem sog. Sozialrecht zugeordnete Rechtfragen, -streitigkeiten gilt der zweite Schwerkunkt unserer Kanzlei.

Das Arbeitsverhältnis und auch die daraus sich ergebenden sozialrechtlichen Problemstellungen sind für Arbeitnehmer/-innen von existenzieller Wichtigkeit, da es zumeist in letzter Konsequenz maßgeblich das materielle und soziale Leben dominiert. Mögliche Streitigkeiten zu vermeiden, oder zuminderst zu minimieren hat sich die Kanzlei daher zum Ziel gesetzt.